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Aktuelle
Mitteilung

Die Praxis ist bis auf weiteres krankheitsbedingt geschlossen!

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Aktuelle Mitteilung Die Praxis ist bis auf weiteres krankheitsbedingt geschlossen!

KOGNITIV VERHALTENSTHERAPEUTISCH,
ACHTSAMKEITS- UND MITGEFÜHLSBASIERT

Hallo und herzlich Willkommen in meiner Praxis für Psychotherapie!
Ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über mein Angebot.
Bei weiterführenden Fragen oder für Terminabsprachen kontaktieren Sie mich gern. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück!

 

DIPL.-PSYCHOLOGE FRANK KUBIAK

Ich biete in meiner Praxis im Dortmunder Saarlandstraßenviertel verhaltenstherapeutische Psychotherapie an – erweitert durch moderne emotionsfokussierte, mitgefühls- und achtsamkeitsbasierte Methoden. Seit dem Jahr 2000 bin ich als approbierter Psychologischer Psychotherapeut niedergelassen. Die Kosten werden von allen Kassen übernommen.

Ich empfinde meine Tätigkeit im Kontakt mit den Menschen als persönlich sehr bereichernd und inhaltlich als ständige Herausforderung, für jeden eine passende individuelle Lösung zu finden und den Veränderungsprozess zu begleiten.

 

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Behandlungsschwerpunkt


Depression (akute Episoden, chronische Verläufe, bei Belastungen, Lebenskrisen, Erschöpfung)

Angststörungen (z.B. Phobien, Panikattacken, soziale Ängste/Unsicherheiten, Prüfungsangst, anhaltende Sorgen und Ängste)

Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Essanfälle)

Stressbedingte und psychosomatische Beschwerden / somatoforme Störungen

DER WEG ZUR PRAXIS



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Sie finden meine Praxis direkt an der Saarlandstraße in der Nähe des REWE-Centers.
Eine genaue Wegbeschreibung finden Sie auf der Kontaktseite.

Zur Kontaktseite

EIN TYPISCHER ABLAUF IN MEINER PRAXIS
(Zum Anzeigen weiterer Informationen bitte auf einen Pfeil klicken.)

1.   Persönlich anrufen und Termin vereinbaren unter 0231 47 68 525

Bitte rufen Sie mich am besten in meiner telefonischen Sprechzeit montags  und mittwochs in der Zeit von 13:00 Uhr bis 13:50 Uhr an. Ich nehme mir dann Zeit für Sie, um ihr Anliegen zu verstehen und alle offenen Fragen persönlich zu klären. Manchmal reicht schon das Telefonat für einen ersten Eindruck, ob die Chemie stimmt und ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passt. Wenn dies der Fall ist, dann vereinbaren wir in der Regel einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde.

Falls Sie zu der telefonischen Sprechzeit nicht anrufen können, sprechen Sie mir bitte Ihren Namen, ihren Rückrufwunsch, wann Sie am besten erreichbar sind, und Ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie mir eine E-Mail an post@frank-kubiak.de. Ich werde mich sobald wie möglich bei Ihnen melden.

2.   Qualifizierte psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde wurde im April 2017 eingeführt, um Patient*innen einen schnellen Zugang zum Psychotherapeuten zu ermöglichen. Der Besuch der Sprechstunde ist für Patient*innen in der Regel vor Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend, es sei denn, es hat vorher eine stationäre Behandlung stattgefunden. Und auch wir Psychotherapeut*innen sind verpflichtet, diese in einem gewissen Umfang anzubieten, ohne die Verpflichtung zu haben, eine notwendige anschließende Behandlung durchzuführen.

In der qualifizierten Sprechstunde geht es in bis zu 150 Minuten gemeinsamen Gesprächs (In der Regel verteilt auf drei Termine.), um das genauere Kennenlernen Ihres Anliegens und Ihrer Beschwerden. Ziel ist eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer Problematik sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Ich bemühe mich, Ihnen in meiner Praxis ein passendes Angebot zu machen, falls Ihre Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden kann. Da ich – wie leider auch meine Kolleg*innen – nur eine begrenzte Anzahl Patient*innen behandeln kann – kann es zu Wartezeiten kommen.

Wie es nun weitergeht, ist seit dem April 2017 etwas komplizierter:

Schließt sich eine sogenannte Richtlinienpsychotherapie an, dann werden zunächst probatorische Sitzungen (s. Punkt 4.) durchgeführt und anschließend die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen (s. Punkt 5).

Alternativ kann direkt mit einer Akuttherapie (s. Punkt 3) begonnen werden.

3.   Bei akutem Handlungsbedarf: Akuttherapie

Die Akuttherapie wurde im April 2017 eingeführt, um in Krisenfällen oder wenn eine längere Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie nicht zumutbar ist, schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten zu können. Die Akuttherapie umfasst bis zu 600 Minuten therapeutische Gespräche, die in der Regel auf 12 Sitzungen á 50 Minuten aufgeteilt werden. Sie muss bei der Krankenkasse nur angezeigt, aber nicht beantragt werden.

4.   Probatorische Sitzungen

Probatorische Sitzungen dienen der Vorbereitung der Psychotherapie. Es wird ein genaueres Störungs- und Erklärungsmodell entwickelt, auf deren Grundlage dann die Psychotherapie geplant wird. Hier ist auch noch mal die Gelegenheit zu schauen, ob die „Chemie“ stimmt und das individuelle therapeutische Angebot für Sie passt. Damit die Kosten von der Krankenkasse übernomen werden, muss nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt werden.

5.   Psychotherapeutische Behandlung

(Richtlinienpsychotherapie): Einzel- oder Gruppentherapie

Hier wird zwischen Kurzzeittherapie (KZT, bis zu 2* 12 Sitzungen) und Langzeittherapie (LZT, bis zu 80 Sitzungen) unterschieden. Man muss sich zu Beginn der Therapie nicht entscheiden, sondern kann den Verlauf der KZT abwarten und diese später in eine LZT umwandeln.

In der Regel wird bis jetzt die Psychotherapie bei mir als Einzeltherapie durchgeführt. Ich überlege zurzeit, eine Gruppe zum Thema Achtsamkeit neu anzubieten. Achtsamkeit hat sich bei vielen Problemen als eine hilfreiche Methode herausgestellt.

6.   Rezidivprophylaxe – Vorbeugung von Rückfällen

Seit April 2017 ist es möglich, nach der Langzeittherapie verbleibende Sitzungen über einen längeren Zeitraum zu nutzen. Damit soll Rückfällen rechtzeitig vorgebeugt werden können. Gegen Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen oft länger.